Akten Als Akten bezeichnet man die Zusammenfassung des Schriftguts, das bei einen Verwaltungs- oder Geschäftsvorgang entsteht. Torsten Zimmermann 19. Oktober 2009 0
Urkunden Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigte und beglaubigte Schriftstücke über Vorgänge von rechtserheblicher Natur. Torsten Zimmermann 19. Oktober 2009 0