BAB

  • Hi,


    Thema des Monats September ist ja das BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe.
    Mir ist dort folgender Satz aufgefallen:
    Die Leistung erfolgt bis zum Tag der letzten schriftlichen Prüfung.


    Meiner Erfahrung nach stimmt das nicht.
    Ich habe BAB zu Beginn der Ausbildung beantragt und bekomme die Beihilfe auch.
    Allerdings musste ich nach 1 1/2 Jahren eine Verlängerung beantragen.
    Die Arbeitsagentur hat mir die notwendigen Unterlagen zugeschickt, die ich ausfüllen musste bzw. ausfüllen lassen musste, um sie zurück zu schicken.
    Das waren glaube ich eine Bestätigung von der Ausbildungsstätte über Lohn und sonstige Leistungen, das Zeug, was die Eltern ausfüllen müssen, Bestätigung der Mietkosten, falls sich etwas geändert haben sollte und so was.
    Aber es wird ja zugeschickt.


    Sollte da jemand andere Erfahrungen haben, kann er es ja hier sagen :)


    lg, merla

    • Offizieller Beitrag

    Das hast du Recht, Ich hatte eine 2jährige Ausbildungszeit, zufälligerweise fand meine schriftliche Prüfung (als dem Zeitpunkt, bis zu dem BAB ausgezahlt wird) nach 18 Monaten - somit viel bei mir die Verlängerung weg. Ich hatte dann gegen ein Schreiben Widerspruch eingelegt, nachdem das AA mir nur bis November BAB zahlen wollte, ich aber bis Februar (mündliche Prüfung) eigentlich noch Anspruch hätte (die haben darauf gepocht, dass die nur bis zur letzten schriftlichen Prüfung zahlen) am Ende haben sie mir noch für Dezember und Januar BAB gezahlt. :alleswirdgut:

    "Ich bin nicht weise, dafür bin ich zu intelligent. Ich weiß zu viel um irgendetwas anderes zu empfinden als blankes, panisches Entsetzen."

  • An diese Regelung, also bis zur letzten schriftlichen Prüfung, kann ich mich auch gar nicht erinnern.
    Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass in der Bestätigung zum BAB ein genauer Termin stand, bis zu dem ich das bekomme.
    Von Prüfungen war da nie die Rede, oder ich habe es überlesen.


    Bis zur letzten schriftlichen ist doch völliger Unsinn. Die Ausbildung ist doch erst mit der mündlichen zu Ende (wenn man denn bestanden hat).
    Des ist nu unlogisch ... :verwirrt:

    • Offizieller Beitrag

    Das war Gegenstand meines Federkrieges mit der Agentur für Arbeit. Aber die wollten sogar durch die IHK bestätigt haben, wann der Termin meiner letzten schriftlichen Prüfung ist, ich habe dafür extra ein Formblatt zugeschickt bekommen. Vielleicht hatte das etwas damit zu tun, das ich schon etwas älter bin und schon studiert hatte. Wer weiß...Behörden :verwirrt:

    "Ich bin nicht weise, dafür bin ich zu intelligent. Ich weiß zu viel um irgendetwas anderes zu empfinden als blankes, panisches Entsetzen."

  • Doch die Regel bis zur letzten Prüfung gabs bei mir auch. Musste denen dann erklären das meine Ausbildung aber einen Monat länger geht (Kopie Ausbildungsvertrag hinschicken) und dann gings.
    Darf man fragen was ihr so bekommen habt? Bei mir waren es im Monat 19 Euro.

  • Ich habe anfangs recht viel bekommen, so 124 Euro waren das.
    Jetzt sind es knapp 60 Euro, also immer noch recht viel.
    Habe aber auch ordentliche Fahrtkosten, was Schul- und Heimfahrten angeht, vllt ist es deshalb so viel ...

  • Ich habe mit kaum was gerechnet und es kam viel :)


    Ich würde es auf jeden Fall jedem raten. Ein Versuch kostet nichts anderes, als nervigen Papierkram, aber es kann eben was ordentliches bei rum kommen. Vor allem, wenn man etwas weiter von den Eltern wegwohnt, am besten noch Geschwister hat, die selbst in der Ausbildung, Studium oder sonst was sind und auch noch von den Eltern unterstützt werden müssen.


    Und auch wenn es nur ein paar Euros sind: Die kann man ja immer gut gebrauchen :)

  • Hallo Hanni
    an deiner stelle würde ich das BAB nicht beantragen
    Grund: Du bekommst wenn du das BAB hast keinen Landeszuschuss mehr für deine CW-Rechnungen. Und jetzt ab 3.9.07 haben sie ja den Tageszuschlag nochmal erhöht.
    Ich hatte nämlich auch mal das BAB und dafür musste ich die Rechnungen komplett allein zahlen.
    Ich habe es dann im 2. Jahr wieder abgestellt, damit ich den Landeszuschuss dann bekomm, glaub mir, es lohnt sich, dass du den Landeszuschuss bekommst



    Gruß


    daniel

    Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.


  • naja ich bekomms Wohnheim vom Arbeiten gezahlt... und die zahlens sicherlich auch noch wenn ich den Landeszuschuss nimmer bekomm... naja mal abwarten wies jetzt so wird...
    aber dankeschön