Hi,
Thema des Monats September ist ja das BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe.
Mir ist dort folgender Satz aufgefallen:
Die Leistung erfolgt bis zum Tag der letzten schriftlichen Prüfung.
Meiner Erfahrung nach stimmt das nicht.
Ich habe BAB zu Beginn der Ausbildung beantragt und bekomme die Beihilfe auch.
Allerdings musste ich nach 1 1/2 Jahren eine Verlängerung beantragen.
Die Arbeitsagentur hat mir die notwendigen Unterlagen zugeschickt, die ich ausfüllen musste bzw. ausfüllen lassen musste, um sie zurück zu schicken.
Das waren glaube ich eine Bestätigung von der Ausbildungsstätte über Lohn und sonstige Leistungen, das Zeug, was die Eltern ausfüllen müssen, Bestätigung der Mietkosten, falls sich etwas geändert haben sollte und so was.
Aber es wird ja zugeschickt.
Sollte da jemand andere Erfahrungen haben, kann er es ja hier sagen
lg, merla