Ich habe das schon mal am Rande gefragt, aber eigentlich nie ne Antwort darauf gekriegt.
Mal angenommen, man wechselt mitten im Jahr die Stelle innerhalb des gleichen Tarifvertrag innerhalb des gleichen Bundesland (ergo Arbeitgeber bleibt derselbe, also das jeweilige Bundesland) verliert man da seinen Anspruch auf die Sonderzahlung? Auf die erste Hälfte der Sonderzahlung?
Weiss da Jemand was?