Als darüber hinaus gehende Ausbaustufe definierte Waegemann noch die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) und beschreibt damit letztendlich eine Variante, die die Integration der medizinischen Daten eines Patienten ebenfalls über Institutionsgrenzen hinweg vorsieht, dabei aber gezielt die Kontrolle des „mündigen Bürgers“ über die zu seinem Gesundheitsbefinden erhobenen Daten in den Vordergrund stellt, einschließlich der Möglichkeit, durch den Bürger selbst Inhalte in diese Akte beizutragen.
Torsten Zimmermann
23. Februar 2010 um 01:36
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Elektronische Krankenakte (EKA)
Eine elektronische Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten, die innerhalb einer Institution des Gesundheitswesens erhoben wurden, und die über eine eindeutige Identifikationsnummer miteinander verknüpft werden können, bezeichnet man als elektronische Krankenakte (EKA).
Torsten Zimmermann
23. Februar 2010 um 01:37
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Elektronische Patientenakte (EPA)
Eine elektronische Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten, die Sektor- und Behandlungs-übergreifend erhoben/verwaltet werden und die für alle an der Behandlung Beteiligten, mit Einverständnis des Patienten einsehbar sind, wird als Elektronischen Patientenakte (EPA) bezeichnet.