Erfahrungen mit Buchscanner im Lesesaal

  • Liebe Leute,


    wer von euch hat denn schon Erfahrungen mit Buchscannern im Archiv gemacht?
    Wir bekommen demnächst einen für den Lesesaal, an dem die Benutzer selber Akten scannen können.


    Ich stehe dem etwas kritisch gegenüber, da ich mitbekomme wie die Akten teilweise an sich schon nicht sachgerecht behandelt werden...


    Was sind denn eure Erfahrungen damit im laufenden Lesesaalbetrieb?
    Gibt es Tipps und Anregungen?


    Liebe Grüße

    Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast... !

  • Oh oh, ich sehe da auch einige Probleme.
    Bei uns gab es die Scans nur auf Antrag, aus gutem Grund. Es gibt ja bekanntlich den einen oder anderen Benutzer, der schon während der normalen Nutzung z.B. den Finger anleckt, wenn er die Seiten der Akten umblättert, Seiten knickt bzw. sich voll mit dem Unterarm auf die gebundene Akte stützt und solche Späße. Denn der Benutzer weiß in der Regel ja nicht, wie man schonen mit einer Akte umgeht und dass es eine Akte nicht verträgt (ich rede vor allem von denen, die gebunden sind), wenn die Seiten umgeknickt oder mit dem Daumennagel "geglättet" werden bzw. wenn man sie in der Mitte kräftig runter drückt. Da kann selbst die Lesesaalaufsicht oft nicht schnell genug reagieren, bevor das Unglück schon passiert ist.
    Falls ihr das anbieten müsst, versucht unbedingt einen Paragraphen zum Sachgemäßen Umgang mit den Akten beim Scannen und den Folgen bei Zuwiderhandlung in die Benutzerordnung aufzunehmen. Außerdem müsst ihr dann deutlich mehr Zeit in die Einweisung der Benutzer investieren und ihr könntet vielleicht an den Scannern Aushänge machen, was für die Akten schädlich ist (Scan Do's and Don't).
    Eine Frage, die mich interessiert: Was für ein Buchscanner ist das genau? Ein Scanner ohne Glasplatte oder einer mit Glasplatte zwischen der Wippe und dem Objekt?
    Wie wird anschließend denn geprüft, was der Benutzer genau gescannt hat? Welches Format gibt der Scanner aus? Wie wird anschließend sicher gestellt, dass der Nutzer die Aktensignatur(en) zu den Aufnahmen (bei Verwendung der Scans für Publikationen) richtig angeben kann?
    Kostenlos wird das Selbstscannen hoffentlich nicht sein (schließlich wird der Scanner nach und nach dadurch abgenutzt und die Anschaffung ist jetzt auch nicht billig).

  • Ja, das wird schwierig...
    ich glaube, das mit dem unsachgemäßen Umgang wird da schon mit aufgenommen aber hilft der Akte im Nachhinein auch nicht :(
    Es soll zwar einen Aushang geben- nur das hat in der Vergangenheit auch nicht alle vor dem falschen Umgang abgehalten
    ( bei den Mikrofichegeräten z.B.) Gedachte Logik ist ja oft, erst draufhauen und dann fragen...


    Die genau Produktbezeichnung bekomme ich nicht zusammen aber es wird wohl einer ohne Glasplatte sein.
    Der Scanner selbst hat ein Zählwerk, der wie beim Leergutautomaten einen Bon ausdruckt.
    Also ich hoffe doch, dass die Lesesaalaufsicht zur Vorkontrolle der Akten mit eingebunden wird. Wobei es sich mitunter auch als schwierig gestaltet, jedem Benutzer komplett alles immer wieder zu erklären ...kommt dann drauf an, wie gut besucht der Lesesaal in dem Moment wäre.
    Wegen den Signaturen müsste man dann eben den Aktendeckel mit abscannen oder sich gewissenhaft die Signatur aufschreiben... in manchen Fällen nicht ganz einfach ;) Kostenfrei wird dieser Service nicht- aber zumindest viel günstiger als eine in Auftrag gegebene Digitalaufnahme.

    Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast... !

  • Weißt du wenigstens die Marke?

    Lesen macht total viel Spaß!!! ;)


    "Gibt es etwas Beglückenderes, als einen Menschen zu kennen mit dem man sprechen kann wie mit sich selbst? Könnte man höchstes Glück und tiefstes Unglück ertragen, hätte man niemanden, der daran teilnimmt? Freundschaft ist vor allem Anteilnahme und Mitgefühl!"
    Marcus Tullius Cicero


    Früher Eve1992 - Ihr könnt mich aber trotzdem weiterhin Eve nennen. ;)

  • Mir geht es nicht so sehr um den technischen Aspekt. Es ist eigentlich egal, was für ein Scanner das ist. Er steht dann halt im Lesesaal... Eher, wie bei anderen allgemein sowas aufgenommen wurde und wie so die Erfahrungen im Zusammenspiel Benutzer- Scanner- Mitarbeiter waren/ sind... und wie man den Problemen entgegengewirkt hat...

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  • Knapp zwei Jahre nach Anschaffung des Buchscanners folgt das Resümee:


    Das Selbstscannen wird (zu) gut angenommen. Als Aufsicht muss man immer doppelt auf der Hut sein.
    Sonst werden Akten geknickt, gebogen, gezogen, auseinander genommen.
    Jeder Benutzer bekommt zwar erst eine Einführung, bevor er selbst tätig werden darf.
    Und dennoch wird oft nicht das gemacht, was vorab besprochen wurde. Also eigentlich wie sonst auch üblich :schreien:


    Bei einigen Archivalien, wie z.B. Karten, die grundsätzlich nicht von Benutzern selber gescannt werden dürfen,
    versuchen es manche dennoch mit allen Tricks, diese Verbote zu umgehen.
    Der Arbeitsaufwand für das Personal ist in dieser Hinsicht gestiegen.
    Für Benutzer ist es praktisch, weil sie ganze Akten durchscannen könnten.
    Das bedeutet auf lange Sicht gesehen, dass nicht mehr so viel Zeit wie früher im Lesesaal verbracht werden „muss“. Denn man kann das gescannte bequem zu Hause transkribieren. Es sind (aus meiner Sicht) mehr Benutzer geworden,
    die statistisch gesehen, weniger Zeit als früher im Benutzersaal verbringen.
    Dafür aber auch öfter herkommen, um sich (Lese-) Nachschub auf USB-Stick zu holen.

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  • mhm... klingt vom Resümee her sehr durchmischt... Einerseits ist es ja toll, dass sie öfter da sind. Aber der Umgang mit den Akten - das ist zum Schreien! Habt ihr euch im Betrieb schon darüber ausgetauscht, ob man das verbessern kann oder ob das Angebot wieder eingeschränkt werden soll?

    "Von seinen Eltern lernt man lieben, lachen und laufen. Doch erst wenn man mit Büchern in Berührung kommt, entdeckt man, dass man Flügel hat." Helen Hayes

  • Eingeschränkt wird das Angebot nicht. Wenn der Umgang damit absolut nicht funktioniert,
    muss es eben über einen Auftrag laufen und ein Mitarbeiter erledigt es dann (teurer, da aufwändiger).
    Wenn jmd. Akten nicht ordnungsgemäß behandelt,
    werden diese sowieso entzogen und der Person nicht mehr ausgehändigt... !!!

    Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast... !

  • @Frau_Lesesaal


    Wenn ich richtig verstanden habe, arbeitest du in einem Archiv.


    So ein Buchscanner ist durchaus sinnvoll, leider scheint der Umgang damit bei euch nicht so wirklich zu funktionieren (in Bezug auf die Benutzer). Da die Benutzer ganze Akten scannen, bekommt ihr die Scans auch? Als Gegenleistung für die kostenlose Nutzung (?)/ Möglichkeit des Scannens. Damit hättet ihr Arbeit mit der Digitalisierung gespart und könnten bei zukünftigen Nutzungen die Akte als Digitalisat vorlegen.


    Ist bei euch das Fotografieren von ausgeliehenen Archivalien mit einer Digitalkamera bzw. einem Smartphone gestattet? Das könnte unter Umständen eure Probleme immens verringern. Ist zwar schade um den Kauf des Scanners, aber ich bin mir sicher, dass der auch sinnvoll(er) eingesetzt werden könnte (vllt. nur für Bücher - daher wohl der Name des Gerätes). Die Benutzer bei uns nutzen das Angebot des Fotografierens sehr ausgiebig und die Möglichkeit des Scanauftrages steht auch weiterhin zur Verfügung.


    Eine weitere Möglichkeit ist eventuell noch den Scanner so nah wie möglich zur Aufsicht zu stellen. Dann besteht die Möglichkeit, dass er/sie eingreifen kann bevor etwas schief zu laufen droht. Möglicherweise wird der ein oder andere Nutzer allein durch die Nähe zur Aufsicht zu einem Handeln gezwungen, welches besser für die Archivalie ist.


    Letzte Idee: Ich schätze, dass der "Umgang mit dem Scanner" auch in der Benutzungsordnung enthalten ist, die der Benutzer unterschreibt. Somit habt ihr es dann auch in der Hand ihm/ihr schlicht und ergreifend die zukünftige Benutzung zu untersagen, sollte gegen den Punkt verstoßen werden.


    Viele Grüße und schönes Wochenende allerseits :)

    Sprich immer mit leerem Mund, aber nie mit leerem Kopf.


  • Hallo BArchEnno,

    Buchscanner haben ja durchaus ihre Daseinsberechtigung.
    Und nein, die Scans werden nur auf USB- Stick der Benutzer gespeichert.
    Nie auf betrieblicher Hardware. Das würde auch platzmäßig nicht funktionieren.
    Geschweige denn könnte man für jeden Benutzer einen PC- Arbeitsplatz zur Verfügung stellen,
    um Digitalisate anzusehen. Wobei auch nicht jeder mit der Technik arbeiten will/ kann.

    Kostenlos ist das Scannen nicht (im Gegensatz zu vielen Bibliotheken). Diese haben auch eher mit gedruckten Werken zu tun, die (oft) ersetzbar sind- im Gegensatz zu Akten. Wobei manche Bibliotheksnutzer auch nicht zimperlich mit Büchern umgehen. Auch werden Bibliotheken stellenweise ganz anders subventioniert.


    Bei uns herrscht Fotografierverbot, wie in den meisten deutschen Archiven.
    Das hat u.a. auch rechtliche Gründe. Es wäre organisatorisch sowieso erheblich schlimmer,
    wenn jeder frei knipsen könnte, wie er wollte.
    Aufgestellt ist der Scanner optimal. Aber neben meinem Schreibtisch wäre etwas utopisch.
    Wer kann unter dieser Art von Geräuschkulisse und Lichtbelästigung nebendran arbeiten.
    Auch würde man nichts mehr vom restlichen Raum mitbekommen.
    Klar, Benutzungsordnung deckt alles ab. Auch wer auch ohne zu scannen- nicht mit Akten umgehen kann,
    wird diese unter Umständen nicht mehr einsehen dürfen.


    Ihr habt keinen Scanner im Betrieb? Oder wie wird es bei euch so gehandhabt?






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  • Nachdem das Auswärtige Amt sehr gute Erfahrungen in Sachen Fotografieren gemacht hat, ist das Fotografieren der Akten auch bei uns im Bundesarchiv seit Anfang dieses Jahres gestattet und sogar erwünscht.


    Dabei handelt es sich um zunächst ein Pilotprojekt. Die Möglichkeit des Abfotografierens wurde von allen Benutzern sehr gut angenommen.


    Warum wird das Fotografieren nun zugelassen? Wo sind die Vorteile? Den Benutzern entstehen keine Kosten für die Kopien und uns bleibt
    zusätzliche Arbeit erspart. Auch aus konservatorischer Sicht ist das Abfotografieren die mit Abstand schonendste Art ein Dokument zu
    vervielfältigen:
    - die Dauer der Lichteinwirkung wie z. B. einem Kopierer/Buchscanner entfällt (Blitzlicht darf bei uns nicht verwendet werden),
    - die Gefahr besteht nicht, dass sich jemand Notizen in der Akte macht,
    - sie liegt nicht allzu lange im Benutzersaal, kommt somit schnell wieder ins Magazin und
    - der Benutzer kann sich die Auswertung der Akte für daheim vornehmen (soll jetzt nicht heißen, dass wir die Benutzer schnell wieder loswerden wollen ).


    Wie gehen wir also nun sicher, dass die Vorgaben des Bundesarchivs gewahrt werden? Nun durch den verschiedenfarbigen (schwarz und rot) Ausdruck der Entnahmezettel. Schwarz: rechtefrei, kann grundsätzlich fotografiert werden; rot: rechtebehaftet, darf nicht fotografiert werden.


    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einen Scanauftrag abzugeben, wenn der Benutzer es möchte. Der Auftrag wird dann an eine
    externe Firma weitergegeben, die sich direkt neben unserem Lesesaal befindet. Je nach Umfang des Auftrages dauert es zwei Tage oder zwei
    Wochen und kommt dann per CD, DvD oder was auch immer er/sie haben möchte.


    Viele Grüße.

    Sprich immer mit leerem Mund, aber nie mit leerem Kopf.

  • Ich gebe auch meinen senf dazu in meiner ehemaligen Bibliothek durfte ohne Blitz abfotografiert werden, mit Hinweis auf Urheberrecht wegen dem gesamtumfang von Kopien. Es ist buchschonender wie BArchEnno sagte.
    die neusten Scanner in meiner ehemaligen Bibliothek waren mit Scannen zum Ausdrucken und es hat nicht immer ganz 100% funktioniert,
    wo es nicht gut funktioniert meiner Erfahrung nach, gilt aber denke ich nicht für Archiv sind E-Ressourcen, die sind nicht gut erkennbar werden besser ausgedruckt.


    vg

    » "So do all who live to see such times but that is not for them to decide. All we have to decide is what to do with the time that is given to us."Lord of the Rings